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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine wichtige Absicherung für unser Hundecenter FLASHMÖPP. In unseren AGB können wir unsere Vertragsbedingungen festlegen und den Informationspflichten nachkommen. Wir informieren unsere Kunden über unsere Leistungen, Preise sowie Bedingungen für Buchungen, Stornierungen und Widerrufe. Unsere AGB sind klar strukturiert und verständlich formuliert, um unseren Kunden größtmögliche Sicherheit und Transparenz zu bieten. Wir empfehlen unseren Kunden, die AGB sorgfältig durchzulesen.

Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken, werden Sie feststellen, dass wir uns um Ihre Bedürfnisse und die Bedürfnisse Ihres Hundes kümmern:

Eine artgerechte Haltung, ausreichenden Auslauf, Pflege, Futter, erforderliche Medikationen, Aufmerksamkeit und Zuneigung.
Die Versorgung der Tiere erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

Besonderheiten im Umgang und in der Verpflegung des zu betreuenden Tieres (z. B. Wäsche, Fellpflege, Ängste) sind im Betreuungsvertrag festzuhalten.

IMPFUNG
Ohne vollständigen Impfschutz können wir ihren Hund nicht aufnehmen! (Siehe Aufnahmevoraussetzungen!)

Gerne sind wir für eventuelle Fragen zu diesem Thema für Sie da!

Das Hundecenter FLASHMÖPP ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an das Hundecenter FLASHMÖPP zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hundecenters FLASHMÖPP an Dritte.

Die Preise können von dem Hundecenter FLASHMÖPP ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und das Hundecenter FLASHMÖPP dem zustimmt.

Der Hundehalter bestätigt, dass alle Informationen und Angaben im Betreuungsvertrag und die Eintragungen im Impfpass vollständig und wahrheitsgetreu sind. Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Tollwut, Parvovirose, Zwingerhusten und Leptospirose und dass er frei von Parasiten ist. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Das Hundecenter Flashmöpp übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes in der Pension zu hinterlegen. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten (z.B. Flöhe) mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten, wie z. B. für Desinfektion, daraus entstandenen Pensionsausfall und Mitbehandlung angesteckter Hunde. 

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und andere Hunde ist.

Ohne Vorlage des gültigen Impfpassen und einer Kopie der Haftpflichtversicherungspolice kann das Hundecenter Flashmöpp die Aufnahme des Hundes verweigern und vom Vertrag zurücktreten.

KOSTENÜBERNAHME UND BEZAHLUNG:

Der Hundehalter verpflichtet sich, die im Anmeldeformular (Betreuungsvertrag) gebuchten Tage für die Betreuung oder die Gebühr für eine gebuchte Integration (ca. 2 Probestunden) nach unserer schriftlichen Bestätigung hier in bar gegen Vorkasse bei Abgabe des Tieres zu begleichen oder nach Absprache gegebenenfalls per Überweisung auf folgendes Bankkonto gegen Vorkasse einzuzahlen:

Kreissparkasse Bitburg-Prüm
IBAN: DE08 5865 0030 0008 0873 22
BIC: MALADE51BIT
Kontoinhaberin: Nadja Pergher

Paypal:

dog@flashmoepp-hc.de

Reservierungen des Hundehalters (Vertragspartner) sind für beide-sprich das Hundecenter FLASHMÖPP und den Hundehalter-verbindlich.

STORNIERUNG DER BETREUUNG

Für den Fall, dass der Hundehalter die Reservierung nicht in Anspruch nimmt, ist eine schriftliche Stornierung der Buchung dennoch unabdingbar. Andernfalls ist der komplette Betreuungspreis vom Hundehalter zu begleichen ohne Rücksicht auf die eventuellen, genannten Stornokosten. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

Integration/Probetag:

- Keine Stornierungskosten, wenn die schriftliche Absage 48 Stunden vor dem gebuchten Probetag bei uns            eingegangen ist.

- 50% Stornierungskosten, wenn die schriftliche Absage 24 Stunden vor dem gebuchten Probetag bei uns eingegangen ist.

- 100% Stornierungskosten, wenn die schriftliche Absage weniger als 24 Stunden bei uns eingeht.

Pensionsaufenthalt:

- Keine Stornierungskosten, wenn die schriftliche Stornierungserklärung mehr als 4 Wochen zu dem gebuchten Abgabetermin des Hundes bei uns eingegangen ist.

- 80% Stornierungskosten, wenn die schriftliche Stornierungserklärung  zwischen 2 - 4 Wochen vor dem gebuchten Abgabetermin eingeht.

100% Stornierungskosten, wenn die schriftliche Stornierungserklärung weniger als 14 Tage vor dem gebuchten Abgabetermin bei uns eingeht.

Hundetagesstätte:

- Keine Stornierungskosten, wenn die schriftliche Absage 48 Stunden vor dem gebuchten Abgabetermin bei uns            eingegangen ist.

- 50% Stornierungskosten, wenn die schriftliche Absage 24 Stunden vor dem gebuchten Abgabetermin bei uns    eingegangen ist.

- 100% Stornierungskosten, wenn die schriftliche Absage weniger als 24 Stunden bei uns eingeht.

Massgeblich ist für jede Stornierung das Zustellungsdatum!

 

Wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne schriftliche Mitteilung des Hundehalters nicht in die Betreuung gegeben wird, so ist der Hundehalter/Vertragspartner verpflichtet, die gesamte Summe der Betreuungskosten zu zahlen. (Siehe auch oben!)

 

Bei fehlendem Impfpass oder fehlender Impfungen werden 100% der Betreuungskosten fällig, ohne, dass der Hund von dem Hundecenter FLASHMÖPP aufgenommen wird.

Im Falle der nicht vollständig geleisteten Betreuungsgebühr ist das Hundecenter FLASHMÖPP nicht verpflichtet, den Hund aufzunehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Vorleistungspflicht der Kosten einverstanden.

 

ABHOLUNG DES TIERES:

Der Hundehalter ist verpflichtet, das Hundecenter Flashmöpp umgehend zu benachrichtigen, falls der vereinbarte Abholtermin (Tag, Uhrzeit) nicht eingehalten werden kann und der Aufenthalt verlängert oder verkürzt werden muss. Die Pension- /Tagesstättenkosten werden nicht bei einer vorzeitigen Abholung des Tieres zurückerstattet. Sollte der Hund nicht zum vereinbarten Abholtag-sprich Ende der gebuchten Betreuung-vom Tierhalter abgeholt werden, so wird für jeden weiteren Tag über die eigentliche Buchung hinaus die vertragliche Tagesgebühr zusätzlich berechnet.

Wird der Hund nach einer Frist von 8 Tagen ab dem vereinbarten Abholtermin nicht vom Hundehalter entgegengenommen, so hat das Hundecenter FLASHMÖPP das Recht, das Tier an einen anderen Besitzer zu vermitteln oder in ein Tierheim zu geben. Sämtliche Kosten laut Betreuungsvertrag-zuzüglich der Kosten, die für die neue Unterbringung anfallen, hat der Hundehalter zu tragen. Wenn der Hund nicht wie vereinbart am genannten Tag zur genannten Uhrzeit abgeholt wird, wird eine Verspätungsgebühr pro angefangenen 15-Minuten-Takt in Höhe von15,00 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. 

SONDERFÄLLE:

Sollte der Hund während der Betreuung gesundheitliche oder psychische Auffälligkeiten an den Tag legen oder sich nicht, über das gewöhnliche Mass hinaus, problemlos mit der Rudelsituation zurechtfinden, so wird der Hundehalter umgehend vom Hundecenter Flashmöpp informiert. Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Hundecenter Flashmöpp seine Kontaktdaten sowie wenigstens eine Telefonnummer anzugeben, unter der er für den Zeitraum der Betreuung täglich erreichbar ist. Zudem hat der Hundehalter wenigstens 1 Person unter Angabe deren Kontaktdaten zu benennen, die in der Abwesenheit des Tierhalters über das Tier verfügen und Entscheidungen treffen kann, wenn der Tierhalter nicht erreichbar ist.

Bei Sonderfällen wie Medikamentengabe, spezielles Futter, bestimmte Umgangsberücksichtigungen etc. ist dies durch den Hundehalter ausdrücklich und gezielt schriftlich im Anmeldeformular/Betreuungsvertrag anzuzeigen. Die zusätzlichen Gebühren für Sonderbehandlungen sind in in unseren Zusatzleistungen aufgelistet und werden bei Inanspruchnahme zu den regulären Betreuungskosten hinzugerechnet. Sollte ein Hund unsere Fütterung (unsere Futtersorten) während der Unterbringung nicht vertragen (Durchfall, Übelkeit, Blähungen etc.), so wird keine Haftung dafür übernommen. Der Hundehalter erklärt sich mit seiner Unterschrift und der Auswahl der Fütterung im Anmeldeformular/Betreuungsvertrag damit einverstanden, dass wir dem Tier die von ihm gewählte Verpflegung anbieten dürfen. Andernfalls hat der Hundehalter die Möglichkeit, dass Futter selber mitzubringen. Der genannte Tagespreis ändert sich jedoch nicht.  

Läufige Hündinnen können nur unter Vorbehalt und nach Absprache in die Betreuung aufgenommen werden. Für den Pensionsaufenthalt läufiger Hündinnen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 Euro pro Tag zum regulärern Betreuungsbetrag berechnet. Sollte die Hündin während der Betreuung lufig werden, so wird der vorgenannte Betrag ebenfalls ab dem Läufigkeitsbeginn fällig.

Unkastrierte Rüden nehmen wir keine mehr an. Lediglich kastrierte oder mit einem Kastrationschip behandelte Rüden. Der Chip muss mindestens 6 Wochen vor Pensionsbeginn vom Tierarzt eingesetzt worden sein. Der Nachweis ist vorzulegen.

Unsere unkastrierten Stammgäste zahlen zu der genannten Tagesgebühr einen Aufpreis von 5,00 Euro pro Tag!

HAFTUNG

Jeder Hund, der zur Betreuung aufgenommen wird, muss im Besitz einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung sein. Als Nachweis muss der Hundehalter eine Kopie der Versicherungspolice vor der Betreuungsaufnahme und mit dem Betreuungsvertrag vorlegen. Der Tierhalter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Schäden, die während des Aufenthaltes in der Pension evtl. an Menschen, anderen Hunden oder Schäden an der Einrichtung oder an Einrichtungsgegenständen selbst, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Die Haftung Hundecenters Flashmöpp ist beschränkt auf Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hundecenters Flashmöpp. Wir behalten uns vor,  bei der geplanten Übergabe übermäßig aggressive oder offensichtlich ansteckend kranke Tiere abzulehnen. Für den Fall wird eine Ausfallentschädigung in Höhe des noch ausstehenden Rechnungsbetrages berechnet, wenn vorher die empfohlene Integration-sprich Probetag-nicht gebucht oder die Krankheit verschwiegen wurde.

Für Gegenstände, die für das Tier während der Betreuungszeit auf eigene Verantwortung mitgebracht und zur Verfügung gestellt werden (Plüschtiere, Spielzeug, Decken etc.) übernimmt das Hundecenter Flashmöpp keine Haftung.

SONSTIGES

Der Hundehalter ist damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen seines Hundes für Werbezwecke und/oder Social Medias öffentlich für das Hundecenter Flashmöpp verwendet werden darf.

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